von Claus Koch
Um den Gebrauch von Marihuana und Haschisch ist eine hitzige gesellschaftliche Diskussion entbrannt. Vordringlich geht es dabei um die Frage, ob man Cannabis künftig legal in kleinen Mengen und zum Selbstgebrauch in dafür lizenzierten Abgabestellen kaufen kann, zum Beispiel in der Apotheke.
Diejenigen, die für eine solche Legalisierung plädieren, führen als Argumente ins Feld, dass eine kontrollierte Abgabe die Gesundheit der User*innen insofern schützt, dass sie wissen, was sie da rauchen oder anderweitig zu sich nehmen. Denn im Park oder an irgendwelchen dunklen Ecken weiß niemand, was ihr oder ihm da buchstäblich angedreht wird. Hinzukommt die Kriminalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die dabei erwischt werden, wenn sie sich, und sei es nur zum Selbstgebrauch, ein paar Gramm besorgen. Eltern können ein Lied davon singen, wenn sie die Mitteilung zugestellt bekommen, dass sich ihr Sohn oder ihre Tochter nach entsprechender Anzeige wegen des Verstoßes gegen das „BtMG“ (Bundesbetäubungsmittelgesetz) bei der nächsten Polizeidienststelle einzufinden haben, manchmal als „Zeugen“, um die Namen der Dealer herauszurücken, oder aber gleich von der Staatsanwaltschaft Post bekommen, die das Verfahren im Übrigen nach kurzer Zeit wieder einstellt. Was dem Familienleben oft nicht besonders gut tut und zu Konflikten führt, die das eigentlich doch gewünschte offene Verhältnis der jungen Leute zu ihren Eltern, auch was den Umgang mit Drogen betrifft, belasten.
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